Mogeln mit IAS 36?

Von Zeit zu Zeit werden wir zu Themen der Rechnungslegung um Rat gebeten. Kürzlich ging es um Lösungsvorschläge zur Gewinnglättung für einen Kunden, dessen Firma die IFRS (also die International Financial Reporting Standards) anwendet. Man wollte mit uns hierzu die Möglichkeiten von IAS 36 (Wertminderung von Vermögenswerten) besprechen oder eher ausloten.

Bei IAS 36 geht es vereinfacht um zwei Dinge. Erstens, dass Vermögenswerte nicht höher als mit ihrem erzielbaren Betrag in der Bilanz angesetzt werden und zweitens, wie dieser erzielbare Betrag zu ermitteln ist. Was sich mit ein paar Worten einfach zusammenfassen lässt, stellt in der Praxis doch teils erhebliche Herausforderungen dar. Ich denke hier im Speziellen an:
- wann Hinweise auf eine Wertminderung vorliegen;
- wie ein erzielbarer Betrag oder ein Nutzungswertermittelt wird;
- warum zahlungsmittelgenerierende Einheiten eine Rolle spielen;
- wie Wertaufholungen zu behandeln sind und
- wie die Vorschriften zur Offenlegung zu erfolgen haben.
Keine Angst, ich werde auf all diese spannenden Punkte heute nicht eingehen. Vielmehr will ich über einen ganz anderen, aber sehr speziellen Aspekt schreiben.

Wie gewünscht besprachen wir die oben erwähnten Punkte von IAS 36 mit dem Kunden. Diesem wurde im Gesprächsverlauf immer klarer, dass der Spielraum für eine Gewinnoptimierung immer mehr wie Schnee in der Sonne dahin schmolz. Zurück blieb am Ende ein Kunde, der sich zwar in der Öffentlichkeit zu den IFRS bekennt, doch das zugrundeliegende Konzept und die Ziele dieses Regelwerkes nicht begriffen hat. Denn es geht darum, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die Zahlungsströme eines Unternehmens den tatsächlichen Verhältnissen entsprechend abzubilden. Dies widerspricht einer Gewinnglättung durch das Management diametral. Natürlich ist es nachvollziehbar, dass steuerliche Optimierungen oder ganz andere Motive eine Glättung wünschenswert machen. Das kann ich sogar auch verstehen und mit einem Dualreporting wäre das sogar machbar. Doch auch auf diesen Punkt gehe ich hier nicht ein.

Mein Standpunkt ist, dass man mit gefällten Entscheidungen lebt. Falls das nicht möglich ist, muss man neue Entscheide treffen. Was meines Erachtens gar nicht geht ist, dass man Abkürzungen oder sogar Umgehungen sucht, um zu mogeln. Das mache ich auch meinen Kindern klar und selbst die Kleinen sehen das ein. Aber ich frage mich nicht zum ersten Mal, wann dies die „Großen“ begreifen.

Erstellt am 16. Oktober 2024 von Andrea- Zugriffe bisher: 95

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